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20041012-CA5-309a-accessible.pdf
Bei regelmässiger Wertung und Kontrolle wären mit Sicherheit diverse Mängel (wie zum Beispiel der ungewöhnliche Neigungswinkel der beiden Hinterräder, mit welchen das Gefährt gesteuert wird) aufgefallen und ausgemerzt worden" (rapport nr 7209 du 12 avril 1999).
- Juridiction : CSJ/05. Chambre correctionnelle