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Juridiction
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20240222_JPL SASIES_675_pseudonymisé-accessible.pdf
50 (1) : « Gläubiger, die an einem Gegenstand der Insolvenzmasse ein rechtsgeschäftliches Pfandrecht, ein durch Pfändung erlangtes Pfandrecht oder ein gesetzliches Pfandrecht haben, sind nach Maβgabe der §§ 166 bis 173 für Hauptforderung, Zinsen und Kosten zur abgesonderten Befriedigung aus dem Pfandgegenstand berechtigt.
- Thème : Saisie_Cession
- Juridiction : Justice de Paix Luxembourg