Diese Mitteilung geschieht gemäß Artikel 8-3 der Strafprozessordnung, insbesondere mit Hinblick auf die Verpflichtung des Staatsanwaltes die Unschuldsvermutung sowie das Untersuchungsgeheimnis zu wahren.
Diese Mitteilung geschieht gemäß Artikel 8-3 der Strafprozessordnung, insbesondere mit Hinblick auf die Verpflichtung des Staatsanwaltes die Unschuldsvermutung sowie das Untersuchungsgeheimnis zu wahren.