Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Luxemburg - Luxemburgische Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen internationalen Kreditkartenbetrug und Geldwäsche – Ein Paradebeispiel der gelungenen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Wie aus der Eurojust Pressemitteilung vom 5. November 2025 hervorgeht, waren die luxemburgischen Strafverfolgungsbehörden maßgeblich an der Aufdeckung eines international operierenden Kreditkartenbetrugsnetzwerkes mit Schwerpunkt in Deutschland beteiligt.

Bereits im Jahr 2021 hat die luxemburgische Staatsanwaltschaft, auf der Grundlage der detaillierten Finanzdatenanalyse der FIU Luxemburg („Cellule de renseignement financier“) ein Untersuchungsverfahren wegen Geldwäsche und Veruntreuung von Geschäftsgeldern eingeleitet.

Die von der FIU gesicherten Vermögenswerte wurden umgehend von der zuständigen Untersuchungsrichterin beschlagnahmt; hierbei handelte es sich um mehr als 8.300.000 EUR, 3.500.000 USD und 83.000 GBP.

In direkter und effizienter Zusammenarbeit mit der Geldwäscheabteilung der luxemburgischen Kriminalpolizei („Service de police judiciaire, section anti-blanchiment“) wurden Hausdurchsuchungen bei den luxemburgischen Gesellschaften der verdächtigen Personen durchgeführt, Vernehmungen veranlasst und Beweise gesammelt, welche in zahlreichen Polizeiberichten ausgewertet wurden. Des Weiteren sind Rechtshilfeersuchen an die verschiedenen ausländischen Behörden adressiert worden und die hieraus resultierenden Ermittlungen sind in die luxemburgische Untersuchung mit eingeflossen.

Die Untersuchung hat unter anderem ergeben, dass die von den verdächtigen Personen erbrachten Vermittlungsleistungen sowohl über deutsche, als auch luxemburgische Gesellschaften erbracht wurden.

Der Großteil der durch die verdächtigen Personen vermittelten Händler erfolgte an deutsche Zahlungsdienstleister, so dass der Schwerpunkt der Ermittlungen in Deutschland anzusiedeln ist. Auf Grund dessen und in enger Kooperation mit der deutschen Generalstaatsanwaltschaft wurden die beiden Ermittlungsverfahren zusammengeführt.

Die luxemburgische Staatsanwaltschaft hat die vollumfängliche Strafakte in Zusammenhang mit dem in Luxemburg geführten Untersuchungsverfahren an die deutschen Behörden übermittelt. Im Rahmen der Aufdeckung dieses internationalen Betrugsnetzwerkes haben die luxemburgischen Strafverfolgungsbehörden somit nicht nur aktive Rechtshilfe für Deutschland geleistet, sondern gleichzeitig einen Großteil zur Aufklärungsarbeit im deutschen Strafverfahren beigetragen.

Die enge Zusammenarbeit zwischen Luxemburg und Deutschland in diesem internationalen Betrugsfall ist ein Paradebeispiel für die exzellente Kooperation im Hinblick auf die Bekämpfung von Finanzkriminalität.  Der schnelle Austausch von Finanzdatenanalysen, Beweisen und Informationen hat unter anderem zu der Identifizierung, Sicherstellung und Beschlagnahmung von illegalen Vermögenswerten geführt.

Die erfolgreich ausgeführten Maßnahmen am Action Day sind das Resultat von hervorragender Kooperation, sowohl auf nationaler Ebene zwischen den luxemburgischen Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Untersuchungsrichterin und der Geldwäscheabteilung der Kriminalpolizei), als auch auf bilateraler Ebene mit Deutschland, was zuletzt durch die effiziente Koordination durch Eurojust und Europol ermöglicht wurde.

Einer der Haupttatverdächtigen konnte auf der Grundlage eines von Deutschland ausgestellten europäischen Haftbefehls in Luxemburg festgenommen und am heutigen Morgen der Untersuchungsrichterin vorgeführt werden.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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