Anlässlich einer Fahrerflucht im Süden des Landes am 27. Dezember ermittelte die Polizei am gleichen Tag den verursachenden, 29 Jahre alten Fahrer, der trotz Fahrverbot (bis 2021) sein Fahrzeug gesteuert hatte. Beim Auffahrunfall war eine Person leicht verletzt worden.
Die Staatsanwaltschaft ordnete seine Festnahme, sowie die Beschlagnahmung des Fahrzeugs an. Der Fahrer wurde in die Vollzugsanstalt in Schrassig verbracht und wurde heute Morgen dem Untersuchungsrichter vorgeführt. Auf dessen Anordnung wurde der Fahrer in die Untersuchungshaft gebracht.
Die Staatsanwaltschaft erinnert daran, dass Fahren ohne gültigen Führerschein kein Kavaliersdelikt ist:
Die schuldigen Fahrer riskieren eine Gefängnisstrafe von acht Tagen bis zu drei Jahren, eine Geldstrafe von 500 bis 10.000 Euro und ein Fahrverbot von drei Monaten bis zu fünfzehn Jahren.
Parallel werden 4 Punkte vom Punkteführerschein abgezogen.