Bei verschiedenen Verkehrskontrollen ermittelte die Polizei gestern Nachmittag zwei Fahrer, die trotz Fahrverbot ihre Fahrzeuge gesteuert hatten.
Da es für die zwei Personen nicht das erste Mal war, dass sie ohne gültigen Führerschein unterwegs waren, ordnete die Staatsanwaltschaft ihre Festnahme an.
Sie mussten die Nacht in der Vollzugsanstalt in Schrassig verbringen und wurden heute Morgen dem Untersuchungsrichter vorgeführt.
Die Staatsanwaltschaft erinnert daran, dass Fahren ohne gültigen Führerschein kein Kavaliersdelikt ist:
Die schuldigen Fahrer riskieren eine Gefängnisstrafe von acht Tagen bis zu drei Jahren, eine Geldstrafe von 500 bis 10.000 Euro und ein Fahrverbot von drei Monaten bis zu fünfzehn Jahren.
Parallel werden 4 Punkte vom Punkteführerschein abgezogen.